Umsatzsteuerpflicht bei der GmbH & Co. KG

(Stand 2004)

Nonfiction, Reference & Language, Law, Taxation
Cover of the book Umsatzsteuerpflicht bei der GmbH & Co. KG by Patrick Gageur, GRIN Verlag
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Author: Patrick Gageur ISBN: 9783638329576
Publisher: GRIN Verlag Publication: December 2, 2004
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Patrick Gageur
ISBN: 9783638329576
Publisher: GRIN Verlag
Publication: December 2, 2004
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung In dem zu beurteilenden Fall ist die AB- GmbH Komplementärin der AB- KG. Es liegt also eine Personenhandelsgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG vor. Die GmbH ist mit 0% an der KG beteiligt, wobei die Anteile an der GmbH von den Kommanditisten A und B gehalten werden. Im vorliegenden Fall erhält die GmbH von der KG eine feste Haftungsvergütung in Höhe von 10.000 ? und eine Vergütung in Höhe von 20.000 ? für die Geschäftsführung. Die betreffenden Beträge werden jeweils in der Handelsbilanz als Aufwand gebucht. Nachfolgend sollen nun die umsatzsteuerlichen Folgen für die GmbH & Co. KG beurteilt werden. Für den Fall, dass eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt werden zum Schluss Möglichkeiten geprüft, mit denen eine Umsatzsteuerpflicht vermieden werden kann. Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerpflicht Der Umsatzsteuer unterliegen bestimmte, im Umsatzsteuergesetz genau beschriebene Umsätze. Diese Umsätze sind in § 1 UStG geregelt. Diese in § 1 UStG geregelten Umsätze sind steuerpflichtig, wenn die Tatbestandsmerkmale der in § 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 UStG genannten Alternativen vorliegen und wenn keine Befreiungstatbestände gemäß § 4, 5 UStG einschlägig sind. Umsatzsteuerpflicht bezüglich der Geschäftsführungsleistung Im vorliegenden Sachverhalt könnte es sich bei der Geschäftsführungsleistung um einen steuerbaren Umsatz i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG handeln. Das UStG erfasst in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Damit eine Umsatzsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegt müssten die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sein.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung In dem zu beurteilenden Fall ist die AB- GmbH Komplementärin der AB- KG. Es liegt also eine Personenhandelsgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG vor. Die GmbH ist mit 0% an der KG beteiligt, wobei die Anteile an der GmbH von den Kommanditisten A und B gehalten werden. Im vorliegenden Fall erhält die GmbH von der KG eine feste Haftungsvergütung in Höhe von 10.000 ? und eine Vergütung in Höhe von 20.000 ? für die Geschäftsführung. Die betreffenden Beträge werden jeweils in der Handelsbilanz als Aufwand gebucht. Nachfolgend sollen nun die umsatzsteuerlichen Folgen für die GmbH & Co. KG beurteilt werden. Für den Fall, dass eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt werden zum Schluss Möglichkeiten geprüft, mit denen eine Umsatzsteuerpflicht vermieden werden kann. Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerpflicht Der Umsatzsteuer unterliegen bestimmte, im Umsatzsteuergesetz genau beschriebene Umsätze. Diese Umsätze sind in § 1 UStG geregelt. Diese in § 1 UStG geregelten Umsätze sind steuerpflichtig, wenn die Tatbestandsmerkmale der in § 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 UStG genannten Alternativen vorliegen und wenn keine Befreiungstatbestände gemäß § 4, 5 UStG einschlägig sind. Umsatzsteuerpflicht bezüglich der Geschäftsführungsleistung Im vorliegenden Sachverhalt könnte es sich bei der Geschäftsführungsleistung um einen steuerbaren Umsatz i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG handeln. Das UStG erfasst in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Damit eine Umsatzsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegt müssten die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sein.

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