Die evangelische Kirche und ihr Eheverständnis - Konfessionsverschiedene Ehe

Konfessionsverschiedene Ehe

Nonfiction, Religion & Spirituality
Cover of the book Die evangelische Kirche und ihr Eheverständnis - Konfessionsverschiedene Ehe by Ferdinand Creutz, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Ferdinand Creutz ISBN: 9783638482431
Publisher: GRIN Verlag Publication: March 24, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Ferdinand Creutz
ISBN: 9783638482431
Publisher: GRIN Verlag
Publication: March 24, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: gut, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die historischen Wurzeln für das protestantische Verständnis von Ehe lassen sich in der abendländischen Kirchenspaltung durch die Reformation finden. Martin Luther (1483-1546) entwickelte sein Konzept von Ehe gegensätzlich zum römisch-katholischen der 1. Hälfte des 16. Jh, das ins Zentrum den sakramentalen Charakter stellte. Martin Luther hingegen betonte, daß die Ehe ein 'weltlich Ding' sei. Das bedeutet aber nicht, daß er die Autorität der Kirche für die Ordnung und Führung von Ehe ablehnt, sondern daß die Ehe als 'Rechtsinstitut' in den weltlichen Bereich gehört. Er unterstrich die rechtliche Seite der Ehe, für welche dann die weltliche Autorität zuständig sei. Luther hielt daran fest, daß die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau von Gott als 'göttlicher, seliger Stand' geschützt ist. In den protestantischen Städten und Territorien wurden Konsistorien und Ehegerichte gegründet, die als öffentliche Autorität für Rechtsfragen in der Ehe zuständig waren. Damit wollte Martin Luther im Grunde dasselbe erreichen, was dann auch das Tridentinische Konzil durchsetzte: Die Clandestinenehe, d. h. die heimliche Eheschließung, sollte verhindert werden. Luthers Ehe wurde vor Zeugen nach mittelalterlicher Sitte im eigenen Haus geschlossen. Für die Trauung nahm er also nicht mehr die Kirche in Anspruch. Es zeigt sich hier schon ein Auseinanderdriften von Eheschließung und kirchlicher Segnung der Ehe. In Sachen Ehescheidung gehen die Ansichten der einzelnen Reformatoren auseinander. Luther, Calvin und Bugenhagen gehörten zu der strengen Richtung, Zwingli und Melanchton zu der gemäßigten. In seiner Streitschrift 'Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche', in der Luther grundsätzlich die Ehe als Sakrament verwirft, schreibt er aber auch, daß er die Scheidung sehr hassen würde. Dessen ungeachtet läßt er bestimmte Scheidungsgründe gelten: Ehebruch und 'bösliche Verlassung'. Dem Ehebruch setzt er andere Gründe gleich: Etwa wenn sich ein Ehepartner beharrlich weigert, die 'eheliche Pflicht' zu erfüllen. Die Gründe für eine Weigerung fallen nicht ins Gewicht. Wer sich versagt, gilt als 'schuldig' und darf im Falle einer Scheidung nicht wieder heiraten. Die evangelischen Landeskirchenordnungen vom 16. Jh. hielten sich im Wesentlichen an die Scheidungsauffassungen Luthers. Als Scheidungsgründe galten darüber hinaus manchmal auch 'schwere Straftaten' oder 'schwere Krankheit'.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: gut, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die historischen Wurzeln für das protestantische Verständnis von Ehe lassen sich in der abendländischen Kirchenspaltung durch die Reformation finden. Martin Luther (1483-1546) entwickelte sein Konzept von Ehe gegensätzlich zum römisch-katholischen der 1. Hälfte des 16. Jh, das ins Zentrum den sakramentalen Charakter stellte. Martin Luther hingegen betonte, daß die Ehe ein 'weltlich Ding' sei. Das bedeutet aber nicht, daß er die Autorität der Kirche für die Ordnung und Führung von Ehe ablehnt, sondern daß die Ehe als 'Rechtsinstitut' in den weltlichen Bereich gehört. Er unterstrich die rechtliche Seite der Ehe, für welche dann die weltliche Autorität zuständig sei. Luther hielt daran fest, daß die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau von Gott als 'göttlicher, seliger Stand' geschützt ist. In den protestantischen Städten und Territorien wurden Konsistorien und Ehegerichte gegründet, die als öffentliche Autorität für Rechtsfragen in der Ehe zuständig waren. Damit wollte Martin Luther im Grunde dasselbe erreichen, was dann auch das Tridentinische Konzil durchsetzte: Die Clandestinenehe, d. h. die heimliche Eheschließung, sollte verhindert werden. Luthers Ehe wurde vor Zeugen nach mittelalterlicher Sitte im eigenen Haus geschlossen. Für die Trauung nahm er also nicht mehr die Kirche in Anspruch. Es zeigt sich hier schon ein Auseinanderdriften von Eheschließung und kirchlicher Segnung der Ehe. In Sachen Ehescheidung gehen die Ansichten der einzelnen Reformatoren auseinander. Luther, Calvin und Bugenhagen gehörten zu der strengen Richtung, Zwingli und Melanchton zu der gemäßigten. In seiner Streitschrift 'Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche', in der Luther grundsätzlich die Ehe als Sakrament verwirft, schreibt er aber auch, daß er die Scheidung sehr hassen würde. Dessen ungeachtet läßt er bestimmte Scheidungsgründe gelten: Ehebruch und 'bösliche Verlassung'. Dem Ehebruch setzt er andere Gründe gleich: Etwa wenn sich ein Ehepartner beharrlich weigert, die 'eheliche Pflicht' zu erfüllen. Die Gründe für eine Weigerung fallen nicht ins Gewicht. Wer sich versagt, gilt als 'schuldig' und darf im Falle einer Scheidung nicht wieder heiraten. Die evangelischen Landeskirchenordnungen vom 16. Jh. hielten sich im Wesentlichen an die Scheidungsauffassungen Luthers. Als Scheidungsgründe galten darüber hinaus manchmal auch 'schwere Straftaten' oder 'schwere Krankheit'.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eine Form des Mobbings? by Ferdinand Creutz
Cover of the book Unterschiede zwischen MRP II und APS by Ferdinand Creutz
Cover of the book Personalentwicklung als Kernbereich des Personalmanagements einer Stadtverwaltung by Ferdinand Creutz
Cover of the book Die Reproduktion sozialer Ungleichheit im und durch das deutsche Bildungs- und Schulsystem by Ferdinand Creutz
Cover of the book Die Grundlagen des Philosophierens bei Friedrich Nietzsche by Ferdinand Creutz
Cover of the book § 160 AO - Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern by Ferdinand Creutz
Cover of the book Zeitungsanalyse 'Tagespost' 02.1919-03.1919 by Ferdinand Creutz
Cover of the book The Road to Quality: Continuous Improvement and Benchmarking by Ferdinand Creutz
Cover of the book Nahrungsmittelproduktion in einer globalisierten Welt by Ferdinand Creutz
Cover of the book Bist du ein Mädchen oder ein Junge? Ich bin ich! by Ferdinand Creutz
Cover of the book Vertrauen in Deutschland by Ferdinand Creutz
Cover of the book Vergleich von Managed Care / Integrierter Versorgung in den USA und Deutschland - Reflexionen zu Österreich by Ferdinand Creutz
Cover of the book Ein Verlängerungskabel mit 6-poligen Hartingstecker und Hartingdose fertigen (Unterweisung Elektriker, -in) by Ferdinand Creutz
Cover of the book Das Leben des Gaius Marius mit seinen Höhen und Tiefen by Ferdinand Creutz
Cover of the book Funktionalität und Wirkungsweise von Methoden im Fach Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung in der Klassenstufe 10 by Ferdinand Creutz
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy