Der Versorgungsausgleich in der notariellen Praxis

Nonfiction, Reference & Language, Law, Family Law
Cover of the book Der Versorgungsausgleich in der notariellen Praxis by Andreas Kuhn, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Andreas Kuhn ISBN: 9783638255769
Publisher: GRIN Verlag Publication: February 22, 2004
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Andreas Kuhn
ISBN: 9783638255769
Publisher: GRIN Verlag
Publication: February 22, 2004
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 14 Punkte, Notarakademie Baden-Württemberg (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Die unbefriedigende soziale und rechtliche Position der teilweise oder überhaupt nicht berufstätigen Ehefrau im Falle der Scheidung einer Ehe war ebenso wie der Gedanke, dass Versorgungsanrechte für den Fall des Alters und/oder der Invalidität wie anderes Vermögen während der Ehezeit von beiden Ehegatten gemeinsam erarbeitet werden, Anlass für die Einführung des Versorgungsausgleiches durch das 1. Eherechtsre formgesetz vom 14. Juni 1976 (vgl. Planken, Die soziale Sicherung der nicht erwerbstätigen Frau, 1961; Beschluss Nr. II 4 der Sozialrechtlichen Arbeitsgemeinschaft des 47. Juristentags 1968; Beschluss Nr. 21 b der Zivilrechtlichen Abteilung des 48. Deutschen Juristentags; Beitzke, RdA 1971, S. 99 (101ff.); Bogs in: Eherechtsreform, hsrg. von Bogs, Deubner, u.a,, 1971, S.96 (113ff.); Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des 1. EheRG, BTDr. 7/650, S.61, 71, 154). Damals wie auch heute ist noch in der Mehrzahl aller Ehen die Aufgabenteilung dergestalt geregelt, dass der Ehemann erwerbstätig ist, während die gar nicht oder teilweise berufstätige Ehefrau die Haushaltsführung sowie die Kindererziehung übernimmt. Der durch das 1. EheRG eingeführte Versorgungsausgleich sollte dem ausgleichsberechtigten Ehegatten, meist der Ehefrau, eine eigenständige Sicherung schaffen (BT-Drucks 7/650 S.155; BT-Drucks 7/4361 S.18) und dessen Alterssicherung und/oder Invalidität von den Vorstellungen über den Unterhaltssatz lösen (vgl. Stellungsnahme des BMJ BVerfGE 53, 257, 2872, FamRZ 1980, 326, 330). Der Versorgungsausgleich sollte dadurch realisiert werden, dass die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften gleichmäßig auf beide Ehegatten verteilt werden und zwar unabhä ngig vom jeweiligen Güterstand der Ehegatten - mit Ausnahme des § 1408 Abs. 2 BGB - (§§ 1587 Abs. 1 Satz 1, 1587a Abs. 1 BGB).

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 14 Punkte, Notarakademie Baden-Württemberg (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Die unbefriedigende soziale und rechtliche Position der teilweise oder überhaupt nicht berufstätigen Ehefrau im Falle der Scheidung einer Ehe war ebenso wie der Gedanke, dass Versorgungsanrechte für den Fall des Alters und/oder der Invalidität wie anderes Vermögen während der Ehezeit von beiden Ehegatten gemeinsam erarbeitet werden, Anlass für die Einführung des Versorgungsausgleiches durch das 1. Eherechtsre formgesetz vom 14. Juni 1976 (vgl. Planken, Die soziale Sicherung der nicht erwerbstätigen Frau, 1961; Beschluss Nr. II 4 der Sozialrechtlichen Arbeitsgemeinschaft des 47. Juristentags 1968; Beschluss Nr. 21 b der Zivilrechtlichen Abteilung des 48. Deutschen Juristentags; Beitzke, RdA 1971, S. 99 (101ff.); Bogs in: Eherechtsreform, hsrg. von Bogs, Deubner, u.a,, 1971, S.96 (113ff.); Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des 1. EheRG, BTDr. 7/650, S.61, 71, 154). Damals wie auch heute ist noch in der Mehrzahl aller Ehen die Aufgabenteilung dergestalt geregelt, dass der Ehemann erwerbstätig ist, während die gar nicht oder teilweise berufstätige Ehefrau die Haushaltsführung sowie die Kindererziehung übernimmt. Der durch das 1. EheRG eingeführte Versorgungsausgleich sollte dem ausgleichsberechtigten Ehegatten, meist der Ehefrau, eine eigenständige Sicherung schaffen (BT-Drucks 7/650 S.155; BT-Drucks 7/4361 S.18) und dessen Alterssicherung und/oder Invalidität von den Vorstellungen über den Unterhaltssatz lösen (vgl. Stellungsnahme des BMJ BVerfGE 53, 257, 2872, FamRZ 1980, 326, 330). Der Versorgungsausgleich sollte dadurch realisiert werden, dass die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften gleichmäßig auf beide Ehegatten verteilt werden und zwar unabhä ngig vom jeweiligen Güterstand der Ehegatten - mit Ausnahme des § 1408 Abs. 2 BGB - (§§ 1587 Abs. 1 Satz 1, 1587a Abs. 1 BGB).

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Morbus Kitahara. Ein Roman von Christoph Ransmayr by Andreas Kuhn
Cover of the book Deutsche Schienen in osmanischem Boden by Andreas Kuhn
Cover of the book Konkrete Ethik in der Wirtschaft by Andreas Kuhn
Cover of the book Arbeitsrecht, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen by Andreas Kuhn
Cover of the book Mahatma Gandhi. Gewaltlose Revolution zur Unabhängigkeit Indiens 1947 by Andreas Kuhn
Cover of the book Jim Crow Laws - ein Vergleich zwischen den Staaten Mississippi und Louisiana by Andreas Kuhn
Cover of the book Die Entstehungsgeschichte der Europäischen Währungsunion by Andreas Kuhn
Cover of the book Anlegen eines Druckverbandes (Unterweisung Arzthelfer / -in) by Andreas Kuhn
Cover of the book Pädagogik der Vielfalt nach Annedore Prengel by Andreas Kuhn
Cover of the book Die Physiologie der Moral bei Nietzsche und Dawkins by Andreas Kuhn
Cover of the book Bürgertum des 19. Jahrhunderts. Verbindende Kultur oder Repräsentant einer Elite? by Andreas Kuhn
Cover of the book Das Verhalten der Super-Nanny als Pädagogin im Kontext von Erkenntnissen der pädagogischen Psychologie by Andreas Kuhn
Cover of the book Ziele und Instrumente des Beteiligungscontrolling by Andreas Kuhn
Cover of the book Interkulturelle Trainings als Vorbereitung für den Auslandeinsatz von Expatriates by Andreas Kuhn
Cover of the book Die großen Kulturrevolutionen by Andreas Kuhn
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy