Begründung von Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung

Nonfiction, Reference & Language, Law, Business
Cover of the book Begründung von Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung by Simon Schunck, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Simon Schunck ISBN: 9783668070998
Publisher: GRIN Verlag Publication: October 21, 2015
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Simon Schunck
ISBN: 9783668070998
Publisher: GRIN Verlag
Publication: October 21, 2015
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen (Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement), Veranstaltung: Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Eigenverwaltungsverfahren wurde durch die Legislative nicht vollständig als selbständige Verfahrensart geregelt. Im Siebten Teil der Insolvenzordnung finden sich Modifikationen zum Regelinsolvenzverfahren, vgl. § 270 ff. InsO und insbesondere den Verweis in § 270 Abs. 1 S. 2 InsO. Als lex specialis haben die Regelungen im Siebten Teil der InsO Vorrang vor den Allgemeinen Vorschriften der InsO. Sollten allerdings keine spezialgesetzlichen Regelungen getroffen sein, so greifen die allgemeinen Vorschriften . In der Praxis wurde die vom Gesetzgeber angedachte Sanierungsfunktion der alten Insolvenzordnung vor der Einführung des ESUG kaum angenommen . 'Die Reform [das neue Insolvenzrecht vom 01. Januar 1999] soll ein modernes und funktionsfähiges Insolvenzrecht schaffen, das sich ohne Bruch in die vorhandene Rechts- und Wirtschaftsordnung einfügt. Deshalb ist es ein bedeutendes Reformziel, das Insolvenzrecht so auszulegen, daß die Gesetzmäßigkeit des Marktes auch die gerichtliche Insolvenzabwicklung steuert' (BT-Drucks. 12/2443, S.77). Die einzelnen Hürden zur Überzeugung des Gerichts schienen zu hoch. Obwohl mit der Insolvenzordnung vor dem ESUG eine marktkonforme Lösung angestrebt war, die die bestmögliche Verwertung des Schuldnervermögens realisieren sollte, um Sanierungschancen dort zu wahren, wo sie als betriebswirtschaftlich sinnvoll erachtet werden . Es soll nur dann das insolvente Unternehmen erhalten bleiben, '(...) wenn der Fortführungswert des Unternehmens den Zerschlagungswert übersteigt, also durch die Sanierung Werte erhalten oder geschaffen und nicht vernichtet werden (...)' (BT-Drucks. 17/5712, S. 17). Der reine Erhalt des Unternehmens ist kein '(...) Selbstzweck (...)' (BT-Drucks. 17/5712, S. 17), es wird der Mehrwert für die Gläubiger in den Mittelpunkt gerückt . Weitere Anreizsetzungen erfolgten jüngst mit der Einführung des ESUG . Beispielhaft sei hier die Umkehr der Feststellungslast bei der Beantragung der Eigenverwaltung durch den Schuldner kurz dargestellt . Als eine Zugangsvoraussetzung zur Eigenverwaltung war es bis zu diesem Zeitpunkt Aufgabe des Schuldners, den kaum zu erbringenden Nachweis darzulegen, dass die Anordnung der Eigenverwaltung die Gläubiger nicht schädigen würde. [...]

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen (Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement), Veranstaltung: Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Eigenverwaltungsverfahren wurde durch die Legislative nicht vollständig als selbständige Verfahrensart geregelt. Im Siebten Teil der Insolvenzordnung finden sich Modifikationen zum Regelinsolvenzverfahren, vgl. § 270 ff. InsO und insbesondere den Verweis in § 270 Abs. 1 S. 2 InsO. Als lex specialis haben die Regelungen im Siebten Teil der InsO Vorrang vor den Allgemeinen Vorschriften der InsO. Sollten allerdings keine spezialgesetzlichen Regelungen getroffen sein, so greifen die allgemeinen Vorschriften . In der Praxis wurde die vom Gesetzgeber angedachte Sanierungsfunktion der alten Insolvenzordnung vor der Einführung des ESUG kaum angenommen . 'Die Reform [das neue Insolvenzrecht vom 01. Januar 1999] soll ein modernes und funktionsfähiges Insolvenzrecht schaffen, das sich ohne Bruch in die vorhandene Rechts- und Wirtschaftsordnung einfügt. Deshalb ist es ein bedeutendes Reformziel, das Insolvenzrecht so auszulegen, daß die Gesetzmäßigkeit des Marktes auch die gerichtliche Insolvenzabwicklung steuert' (BT-Drucks. 12/2443, S.77). Die einzelnen Hürden zur Überzeugung des Gerichts schienen zu hoch. Obwohl mit der Insolvenzordnung vor dem ESUG eine marktkonforme Lösung angestrebt war, die die bestmögliche Verwertung des Schuldnervermögens realisieren sollte, um Sanierungschancen dort zu wahren, wo sie als betriebswirtschaftlich sinnvoll erachtet werden . Es soll nur dann das insolvente Unternehmen erhalten bleiben, '(...) wenn der Fortführungswert des Unternehmens den Zerschlagungswert übersteigt, also durch die Sanierung Werte erhalten oder geschaffen und nicht vernichtet werden (...)' (BT-Drucks. 17/5712, S. 17). Der reine Erhalt des Unternehmens ist kein '(...) Selbstzweck (...)' (BT-Drucks. 17/5712, S. 17), es wird der Mehrwert für die Gläubiger in den Mittelpunkt gerückt . Weitere Anreizsetzungen erfolgten jüngst mit der Einführung des ESUG . Beispielhaft sei hier die Umkehr der Feststellungslast bei der Beantragung der Eigenverwaltung durch den Schuldner kurz dargestellt . Als eine Zugangsvoraussetzung zur Eigenverwaltung war es bis zu diesem Zeitpunkt Aufgabe des Schuldners, den kaum zu erbringenden Nachweis darzulegen, dass die Anordnung der Eigenverwaltung die Gläubiger nicht schädigen würde. [...]

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Computer in der Volksschule. Methodisch-didaktische Überlegungen zur Einführung und zum Einsatz des Computers by Simon Schunck
Cover of the book Edutainmentparks als Familienreiseziel by Simon Schunck
Cover of the book Akzeptanz von Windenergie in Deutschland am Beispiel 'Nauener Platte' by Simon Schunck
Cover of the book Den Piraten auf der Spur: Hamburgs Versuche mit Neuwerk und Ritzebüttel der Lage Herr zu werden by Simon Schunck
Cover of the book Rousseaus Demokratiemodell by Simon Schunck
Cover of the book Harold II. Godwineson by Simon Schunck
Cover of the book Die Übertragung von Standardinnovationsprozessen auf Umwelttechnik und erneuerbare Energien by Simon Schunck
Cover of the book Festforschung: Kulturelle Aspekte der Fußballveranstaltung als Massenereignis by Simon Schunck
Cover of the book Demokrit und Epikur - Materialismus und Lustprinzip als Grundlage für Ethik by Simon Schunck
Cover of the book Wieviel darf eine Kaufoption kosten? by Simon Schunck
Cover of the book F. Scott Fitzgerald und das Scheitern des Amerikanischen Traums by Simon Schunck
Cover of the book Neues Lernen. Internet für Blinde und Sehbehinderte by Simon Schunck
Cover of the book Litigation-PR. Prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit im Strafverfahren by Simon Schunck
Cover of the book Nachhaltigkeitsberichterstattung by Simon Schunck
Cover of the book Kinder und Politik- Im Blickwinkel der UN-Kinderrechtskonvention by Simon Schunck
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy