Diskussion aktueller BFH-Urteile. Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte

Business & Finance, Accounting
Cover of the book Diskussion aktueller BFH-Urteile. Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte by Matthias Groening, GRIN Verlag
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Author: Matthias Groening ISBN: 9783668157699
Publisher: GRIN Verlag Publication: February 22, 2016
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Matthias Groening
ISBN: 9783668157699
Publisher: GRIN Verlag
Publication: February 22, 2016
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Internationale Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe gGmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: In einem Urteil vom 17.12.2014 hatte sich der BFH zur Umsatzsteuerpflicht bei der entgeltlichen Überlassung von möblierten Zimmern an Prostituierte zu äußern.1 Gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) u.a. ist die Vermietung von Grundstücken und Grundstücksteilen von der Steuer befreit. Die Vermietung einzelner Räume ist ebenso Bestandteil dieser Steuerfreiheit. Hingegen ist die kurzfristige Überlassung von Wohn- und Schlafräumen, welche ein Unternehmen für Fremde bereit hält, von dieser Steuerbefreiung ausgenommen. Ob eine Vermietung an Unternehmer bzw. Gewerbetreibende der Umsatzsteuer (USt) zu unterwerfen ist oder eine Wahlmöglichkeit besteht, muss in jedem Fall einer separaten Prüfung unterzogen werden.

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Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Internationale Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe gGmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: In einem Urteil vom 17.12.2014 hatte sich der BFH zur Umsatzsteuerpflicht bei der entgeltlichen Überlassung von möblierten Zimmern an Prostituierte zu äußern.1 Gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) u.a. ist die Vermietung von Grundstücken und Grundstücksteilen von der Steuer befreit. Die Vermietung einzelner Räume ist ebenso Bestandteil dieser Steuerfreiheit. Hingegen ist die kurzfristige Überlassung von Wohn- und Schlafräumen, welche ein Unternehmen für Fremde bereit hält, von dieser Steuerbefreiung ausgenommen. Ob eine Vermietung an Unternehmer bzw. Gewerbetreibende der Umsatzsteuer (USt) zu unterwerfen ist oder eine Wahlmöglichkeit besteht, muss in jedem Fall einer separaten Prüfung unterzogen werden.

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