650 Jahre Goldene Bulle Karls IV. von 1356

Die Zusammensetzung des Kurfürstenkollegiums bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation unter besonderer Berücksichtigung der Pfälzer Kur

Nonfiction, Reference & Language, Law, Legal History
Cover of the book 650 Jahre Goldene Bulle Karls IV. von 1356 by Michael Nehmer, GRIN Publishing
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Author: Michael Nehmer ISBN: 9783640313747
Publisher: GRIN Publishing Publication: April 17, 2009
Imprint: GRIN Publishing Language: German
Author: Michael Nehmer
ISBN: 9783640313747
Publisher: GRIN Publishing
Publication: April 17, 2009
Imprint: GRIN Publishing
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Goldene Bulle bildete bis 1806 die verfassungsrechtliche Grundlage des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. In ihr wurden die Modalitäten der Königswahl sowie die Rechtsstellung der Kurfürsten erstmals und endgültig geregelt. Damit stellt die Goldene Bulle den Abschluss einer Entwicklung dar, die sich bis in das frühe 13. Jahrhundert nachweisen lässt. Die schriftliche Fixierung des damals anerkannten Kurfürstenkollegiums legt den Schluss nahe, der Dynamik des Entstehungsprozesses des Kollegiums wäre sonach ein Ende gesetzt. Dass dem nicht so war, zeigt die weitere Entwicklung. Zwar hatte die Regelung der Goldenen Bulle bis zum Ende des Reiches Bestand, doch kam es zu Veränderungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Kollegiums. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit den Erweiterungen des Kollegs, wie sie sich mit der Schaffung einer achten (wittelsbachischen) Kur als Folge des Dreißigjährigen Krieges sowie mit der Aufnahme des Braunschweigers Ernst August in das Kurkolleg (1692) vollzogen. Neben den quantitativen Veränderungen sollen jedoch auch personelle Veränderungen innerhalb der einzelnen Kurwürden, wie sie sich durch Dynastiewechsel ergaben, aufgezeigt werden. Die böhmische Kur soll im Hinblick auf ihren 'Sonderweg' etwas ausführlicher behandelt werden. Dabei soll die Geschichte der böhmischen Readmission (1708), also der Zulassung des böhmischen Kurfürsten zu allen Verhandlungen, bei der Behandlung der braunschweigischen Bemühungen um eine (neunte) Kur nähere Erläuterung finden, da die beiden Probleme untrennbar miteinander verbunden sind .

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Goldene Bulle bildete bis 1806 die verfassungsrechtliche Grundlage des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. In ihr wurden die Modalitäten der Königswahl sowie die Rechtsstellung der Kurfürsten erstmals und endgültig geregelt. Damit stellt die Goldene Bulle den Abschluss einer Entwicklung dar, die sich bis in das frühe 13. Jahrhundert nachweisen lässt. Die schriftliche Fixierung des damals anerkannten Kurfürstenkollegiums legt den Schluss nahe, der Dynamik des Entstehungsprozesses des Kollegiums wäre sonach ein Ende gesetzt. Dass dem nicht so war, zeigt die weitere Entwicklung. Zwar hatte die Regelung der Goldenen Bulle bis zum Ende des Reiches Bestand, doch kam es zu Veränderungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Kollegiums. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit den Erweiterungen des Kollegs, wie sie sich mit der Schaffung einer achten (wittelsbachischen) Kur als Folge des Dreißigjährigen Krieges sowie mit der Aufnahme des Braunschweigers Ernst August in das Kurkolleg (1692) vollzogen. Neben den quantitativen Veränderungen sollen jedoch auch personelle Veränderungen innerhalb der einzelnen Kurwürden, wie sie sich durch Dynastiewechsel ergaben, aufgezeigt werden. Die böhmische Kur soll im Hinblick auf ihren 'Sonderweg' etwas ausführlicher behandelt werden. Dabei soll die Geschichte der böhmischen Readmission (1708), also der Zulassung des böhmischen Kurfürsten zu allen Verhandlungen, bei der Behandlung der braunschweigischen Bemühungen um eine (neunte) Kur nähere Erläuterung finden, da die beiden Probleme untrennbar miteinander verbunden sind .

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